Zum 17. Februar 2026 lief das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) P-SAC02/III-761 aus – und mit ihm eine Reihe von Nachweismöglichkeiten für Wandaufbauten über F 30 hinaus. Eine baurechtliche Vorgabe hatte es zeitweise unmöglich gemacht, Anforderungen über F 30 hinaus (und damit auch Gebäudeabschlusswände bis Gebäudeklasse 3) über ein abP zu regeln. Dies betraf auch andere Marktteilnehmer.
Die gute Nachricht – wir haben alles parat:
Für Gebäudeabschlusswände bis Gebäudeklasse 3 gilt laut MBO:
Der Nachweis erfolgt über die Zulassung Z-19.34-2702 bzw. abP (P-3614/3075-MPA BS). Alternativ ist ein statischer Nachweis nach DIN EN 1995-1-2 (MVV TB 2025/1 A1.2.5.1) möglich, wobei Klassifizierungsberichte herangezogen werden können. Das WDVS muss nichtbrennbar sein – der Nachweis erfolgt über unsere Zulassung Z.33-47-811.
Abweichende Wandaufbauten prüft unser Technisches Support Center individuell: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.