Zum 17. Februar 2026 lief das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) P-SAC02/III-761 aus – und mit ihm eine Reihe von Nachweismöglichkeiten für Wandaufbauten über F 30 hinaus. Eine baurechtliche Vorgabe hatte es zeitweise unmöglich gemacht, Anforderungen über F 30 hinaus (und damit auch Gebäudeabschlusswände bis Gebäudeklasse 3) über ein abP zu regeln. Dies betraf auch andere Marktteilnehmer.
Die gute Nachricht – wir haben alles parat:
- 2 verlängerte abP für StoTherm Wood (Weichfaserplatte) – F 30 und F 60
- 1 verlängertes abP für StoTherm Classic L (Steinwolle) – F 30/F 90
- 1 Klassifizierungsbericht für Wandkonstruktionen mit Weichfaserplatte – REI 30
- 3 Klassifizierungsberichte für Wandkonstruktionen mit Weichfaserplatte – REI 90 (von außen)
- 1 Klassifizierungsbericht für 2 Wandkonstruktionen mit Steinwolle – als Nachweis für Gebäudeabschlusswände bis Gebäudeklasse 3 – REI 30/REI 90 – REI 30/REI 120
Für Gebäudeabschlusswände bis Gebäudeklasse 3 gilt laut MBO:
- Feuerwiderstand innen F 30/REI 30
- Feuerwiderstand außen F 90/REI 90
Der Nachweis erfolgt über die Zulassung Z-19.34-2702 bzw. abP (P-3614/3075-MPA BS). Alternativ ist ein statischer Nachweis nach DIN EN 1995-1-2 (MVV TB 2025/1 A1.2.5.1) möglich, wobei Klassifizierungsberichte herangezogen werden können. Das WDVS muss nichtbrennbar sein – der Nachweis erfolgt über unsere Zulassung Z.33-47-811.
Abweichende Wandaufbauten prüft unser Technisches Support Center individuell. Zum Kontaktformular