Bei Abweichungen von zugelassenen WDVS-Spezifikationen stellt sich häufig die Frage nach dem korrekten Verwendbarkeitsnachweis. Stefan Albert, Produktmanager bei Sto Industrie, erläutert Ihnen im Detail die Verfahren und mehr zur Zustimmung im Einzelfall (ZiE) sowie zur vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) in unserem Video. Doch in welchen Fällen werden sie überhaupt benötigt? Wenn Sie ein Produkt verwenden möchten, welches nicht in der Zulassung enthalten ist – oder falls Sie einen Anwendungsfall haben, der nicht von der Zulassung abgedeckt ist.
Der Begriff „Zustimmung im Einzelfall“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet und bezieht sich primär auf Modifikationen bei Bauprodukten, einschließlich Bauteilen oder Bausätzen. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung hingegen reguliert Abweichungen bei Bauarten, also bei Konstruktionen, die aus diversen Bauprodukten zusammengesetzt sind. Essenziell für Sie ist: Beide Genehmigungsarten sind ausschließlich projektspezifisch und ihre Gültigkeit beschränkt sich auf das jeweilige Bauvorhaben.
Sto Industrie bietet Hilfestellung, wenn spezifische Produktinformationen für den Genehmigungsprozess benötigt werden. Die formelle Antragstellung obliegt jedoch dem Bauherrn, wobei Sto die erforderlichen Unterlagen bereitstellen kann. Diese Dokumentation dient als Grundlage für ein Fachgutachten, welches wiederum die entscheidende Voraussetzung für die Erteilung einer ZiE bzw. vBG darstellt. Was Sie noch unbedingt wissen müssen, z. B. wann Sie eine ZiE oder eine vBG unbedingt brauchen und wo Sie sie beantragen, erfahren Sie in unserem Video.
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