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Produkte mit Diisocyanaten: Schulungspflicht

März 02, 2023

Ab dem 24. August 2023 ist die Anwendung von Produkten mit Diisocyanaten nur noch zulässig, wenn die Anwender eine angemessene Schulung vorweisen können. Im Portfolio von Sto Industrie sind davon PU-Schäume und Härterkomponenten für 2-Komponenten-Systeme betroffen.

Grundlage dieser Beschränkung im Rahmen von REACH ist die nachgewiesene allergene Wirkung von Diisocyanaten über Hautkontakt und Inhalation. Industrielle und gewerbliche Verwender sollen vor berufsbedingten Erkrankungen wie Dermatitis oder Asthma geschützt werden. Die Regelung sieht vor, alle Arbeitnehmer, die mit dem Stoff umgehen, ausreichend über die Risiken der Stoffe und über die Möglichkeiten der Risikominimierung zu informieren. Dies soll über regelmäßige Schulungsmaßnahmen realisiert werden.

Weiterhin ist festgelegt, dass auf der Verpackung bzw. dem Etikett der betroffenen Produkte die folgende Erklärung deutlich angebracht wird:

“Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.”

Das müssen Sie zur Schulungspflicht wissen


Ab 24. August 2023 dürfen Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent nur noch von Ihnen verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Schulung erforderlich.

Gemeinsam mit anderen Herstellern stellt Ihnen Sto Industrie Schulungsmaterialien als Basis für Ihre Schulungsmaßnahmen auf einer Internetplattform zur Verfügung: https://safeusediisocyanates.eu/de/

Fragen Sie einfach Ihren Sto-Ansprechpartner nach dem Zugangs-Code für die kostenlose Nutzung der Plattform.

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